Nutzungsbedingungen
WINK ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR REISEBÜROS (Händler des Zahlungsvorgangs)
ZWISCHEN:
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Winkfluence, ein nach den Gesetzen Singapurs gegründetes Unternehmen mit eingetragenem Sitz in #03-01 Wilkie Edge 8 Wilkie Road Singapore 228095 und der Mehrwertsteuernummer 201437335D (im Folgenden „Wink“ genannt) und
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DEM REISEBÜRO, dessen Daten im Reisebüro-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (das „Reisebüro“).
IN ANBETRACHT DESSEN:
(i) Wink betreibt ein Online-System (das „System“), über das teilnehmende Unterkünfte (zusammen die „Unterkunftsanbieter“) ihr Inventar zur Reservierung bereitstellen können und über das das Reisebüro Reservierungen bei diesen Unterkunftsanbietern im Namen ihrer Gäste vornehmen kann (der „Service“);
(ii) Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Vertragspartei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Agent in irgendeiner Funktion für Unterkunftsanbieter;
(iii) Wink betreibt und nutzt eigene Websites (die „Wink-Websites“) und stellt den Service auch auf Websites Dritter bereit und verlinkt darauf;
(iv) Das Reisebüro besitzt, kontrolliert, hostet und/oder betreibt eine oder mehrere Internet-Domains, Websites oder Anwendungen und möchte als Händler des Zahlungsvorgangs fungieren, während es den Service nutzt.
(v) Das Reisebüro und Wink wünschen, dass das Reisebüro den Service (direkt oder indirekt) seinen Kunden und Besuchern der Reisebüro-Website(s) und App(s) in der hier vereinbarten Form und zu den hier festgelegten Bedingungen (im Folgenden die „Bedingungen“) zur Verfügung stellt.
JETZT VEREINBAREN DIE PARTEIEN FOLGENDES:
1. Definitionen
- Zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesem Vertrag definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen im gesamten Vertrag, sofern nicht anders angegeben:
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„Unterkunft“ bezeichnet jede Form von Unterkunft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hotels, Motels, Gästehäuser, Bed & Breakfasts, Hostels, Villen, Apartments, Lodges, Gasthäuser, Resorts und jeden anderen (Typ von) Unterkunftsanbieter (unabhängig davon, ob diese auf den Wink-Websites verfügbar sind).
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„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto beim Service Provider erstellt, um ihr eigenes Zimmer- und Zusatzleistungsinventar über die Wink-Plattform zu verkaufen.
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„Buchung“ bezeichnet eine Reservierung oder Bestellung, die von einem Gast über das Reisebüro für Unterkunftsdienstleistungen eines Unterkunftsanbieters vorgenommen wird.
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„Buchungsgebühr“ bezeichnet die 1,5 %, die vom Gesamtbetrag, den das Reisebüro vom Gast einzieht, abgezogen werden und als Bearbeitungsgebühr an Wink zu zahlen sind.
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„Buchungswert“ bezeichnet den Gesamtbetrag, den das Reisebüro vom Gast für eine Buchung einzieht.
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„Provision“ bezeichnet den Betrag, der dem Reisebüro vom Unterkunftsanbieter geschuldet wird, berechnet als vereinbarter Prozentsatz aus der „Separaten Vereinbarung“ vom Buchungswert.
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„Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien und behördliche Maßnahmen, die eine Partei daran hindern, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
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„Gast“ bezeichnet eine Einzelperson oder Gruppe, die über das Reisebüro eine Buchung für Unterkunftsdienstleistungen vornimmt.
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„Händler des Zahlungsvorgangs“ bezeichnet die juristisch befugte und verantwortliche Einheit für die Abwicklung von Zahlungen der Gäste, einschließlich der Bearbeitung von Zahlungstransaktionen, Rückerstattungen, Rückbuchungen und der Einhaltung von Zahlungsbestimmungen. Der Händler des Zahlungsvorgangs ist die Einheit, deren Name auf dem Kreditkartenabrechnungsbeleg des Gastes für Buchungsgebühren erscheint.
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„Nettozahlung“ bezeichnet den Betrag, der nach Abzug der Wink-Buchungsgebühr und der Provision des Reisebüros vom Buchungswert an den Unterkunftsanbieter auszuzahlen ist.
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„Zahlungen“ bezeichnet die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich Provisionen, Gebühren oder sonstiger Kosten, die von einer Partei an die andere zu zahlen sind.
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„Payment Facilitator“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Winkfluence, die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen einzieht, indem sie die mit dem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet, wie Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal usw.
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„Plattform“ bezeichnet das vom Service Provider betriebene Online-System, über das das Reisebüro Buchungen für Gäste vornehmen oder verwalten kann.
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„Separate Vereinbarung“ bezeichnet den eigenständigen Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Unterkunftsanbieter, der die spezifischen Zahlungsbedingungen, einschließlich Provision und Zahlungsplan, regelt.
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„Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Service Provider dem Reisebüro im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugang zur Plattform, Buchungsabwicklung und Kundensupport.
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„Service Provider“ bezeichnet Wink, TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD, registriert in Singapur.
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„Reisebüro“ bezeichnet die Partei, die diesen Vertrag mit dem Service Provider abschließt, um Reisebuchungen über die Plattform des Service Providers zu fördern und zu verkaufen.
2. Nicht-Exklusivität
2.1 Das Reisebüro agiert als nicht-exklusiver Vertriebspartner von Wink.
2.2 Der Service wird dem Reisebüro von Wink gemäß dem Reisebüro-Registrierungsformular und den darin angegebenen Websites zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungseinzug und -verteilung
3.1 Zahlungseinzug: Das Reisebüro zieht die Zahlung vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung ein.
3.2 Abzug von Gebühren: Das Reisebüro zieht vom Buchungswert folgende Beträge ab:
- 1,5 % Buchungsgebühr für Wink.
- Provision des Reisebüros.
3.3 Nettozahlung: Die verbleibende Nettozahlung wird vom Reisebüro gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung mit dem jeweiligen Unterkunftsanbieter ausgezahlt. Wink haftet nicht für Zahlungen an Unterkunftsanbieter.
3.4 Separate Vereinbarung: Das Reisebüro muss mit jedem Unterkunftsanbieter eine separate Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen haben. Dieser Vertrag zwischen Wink und dem Reisebüro regelt nicht die Beziehung zwischen dem Reisebüro und den Unterkunftsanbietern.
3.5 Rechnungsstellung durch Wink: Wink stellt dem Reisebüro monatlich eine Rechnung über die angesammelte 1,5 % Buchungsgebühr. Das Reisebüro ist verantwortlich für die Begleichung dieser Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
4.1 Verantwortlichkeiten des Reisebüros:
- Das Reisebüro ist für den Einzug der Zahlungen von Gästen verantwortlich.
- Das Reisebüro muss die Nettozahlung fristgerecht und korrekt an die Unterkunftsanbieter gemäß deren separaten Vereinbarungen auszahlen.
- Das Reisebüro ist für Fehler oder Unstimmigkeiten bei der Zahlungsabwicklung verantwortlich und muss diese umgehend beheben.
- Das Reisebüro ist verantwortlich für die Zahlung der monatlichen Rechnung von Wink für die Buchungsgebühren.
4.2 Verantwortlichkeiten von Wink:
- Wink haftet nicht für Zahlungen an Unterkunftsanbieter. Das Reisebüro trägt die alleinige Verantwortung für alle finanziellen Transaktionen mit den Unterkunftsanbietern.
- Wink stellt den Zugang zum System bereit und sorgt dafür, dass der Service dem Reisebüro zur Verfügung steht.
5. Geistige Eigentumsrechte
5.1 Lizenzen: Jede Partei gewährt der anderen eine beschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung ihres geistigen Eigentums ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
5.2 Beschränkungen: Das Reisebüro darf keine Unterlizenzen vergeben, geistiges Eigentum oder Inhalte von Wink übertragen oder offenlegen.
6. Zahlung an Wink
6.1 Zahlungsplan:
- Alle an Wink zu zahlenden Beträge durch das Reisebüro sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der korrekten und vollständigen Rechnung von Wink zu zahlen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Zahlungen erfolgen in USD, ohne Abzüge oder Einbehalte, außer gesetzlich vorgeschrieben.
6.2 Verspätete Zahlungen:
- Wird eine Zahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich Wink das Recht vor, Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, auf den ausstehenden Betrag zu berechnen, beginnend ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang. Zudem kann Wink die Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Bei Fehlern in der von Wink ausgestellten Rechnung ist das Reisebüro nur verpflichtet, den korrekten Teil der Rechnung zu zahlen und unterliegt keinen Zinsen oder Strafen für nicht korrekte Teile.
6.3 Rückerstattungen und Gutschriften:
- Wird eine Dienstleistung nicht erbracht oder aufgrund von Umständen, die nicht dem Reisebüro zuzuschreiben sind, storniert, erstattet oder gutschreibt Wink dem Reisebüro innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stornierungsmitteilung, sofern die Servicegebühr bereits bezahlt wurde.
6.4 Währung und Steuern:
- Zahlungen erfolgen in USD. Das Reisebüro trägt alle anfallenden Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die auf die Transaktionen dieses Vertrags anfallen, einschließlich Währungsumrechnungskosten, falls Zahlungen in einer anderen Währung als USD erfolgen.
6.5 Zahlungsmethoden:
- Das Reisebüro zahlt per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal. Alle mit der gewählten Zahlungsmethode verbundenen Gebühren trägt das Reisebüro.
6.6 Zahlungsstreitigkeiten:
- Bei Streitigkeiten über eine Rechnung muss das Reisebüro Wink innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mit detaillierter Begründung informieren. Beide Parteien verhandeln in gutem Glauben, um die Streitigkeit schnell zu lösen. Der unbestrittene Teil der Rechnung ist fristgerecht zu zahlen.
7. Verantwortlichkeiten des Reisebüros
7.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:
- Das Reisebüro hält alle anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbraucherschutz, Datenschutz und Geldwäschebekämpfung.
7.2 Korrekte Darstellung der Dienstleistungen:
- Das Reisebüro stellt die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen und Unterkünfte korrekt dar. Es ist verantwortlich dafür, dass alle Informationen für Gäste, einschließlich Beschreibungen, Preise und Verfügbarkeiten, genau und aktuell sind.
7.3 Bewerbung der Dienstleistungen:
- Das Reisebüro bewirbt die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen aktiv gemäß den Richtlinien des Service Providers. Dies umfasst Marketingaktivitäten, die Pflege aktueller Werbematerialien und die Sicherstellung, dass alle Werbeinhalte korrekt sind und den geltenden Werbestandards entsprechen.
7.4 Buchungsmanagement:
- Das Reisebüro verwaltet alle über die Plattform getätigten Buchungen, einschließlich Reservierungen, Stornierungen und Änderungen. Es ist verantwortlich für die Kommunikation mit Gästen und Unterkunftsanbietern, um eine korrekte Bearbeitung und Bestätigung aller Buchungen sicherzustellen.
7.5 Einzug und Weiterleitung von Zahlungen:
- Das Reisebüro ist verantwortlich für den Einzug der Zahlungen von Gästen für Buchungen über die Plattform und die Weiterleitung der vereinbarten Zahlungen an die Unterkunftsanbieter und den Service Provider gemäß den Zahlungsbedingungen. Es stellt sicher, dass alle Zahlungen sicher und unter Einhaltung der geltenden Finanzvorschriften verarbeitet werden.
7.6 Bearbeitung von Gästebeschwerden und Streitigkeiten:
- Das Reisebüro ist der primäre Ansprechpartner für Gäste bei Beschwerden, Streitigkeiten oder Problemen im Zusammenhang mit den über die Plattform erbrachten Dienstleistungen. Es unternimmt angemessene Anstrengungen, um solche Beschwerden und Streitigkeiten schnell und in einer Weise zu lösen, die eine positive Beziehung zu Gästen und Unterkunftsanbietern aufrechterhält.
7.7 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht:
- Das Reisebüro stellt dem Service Provider regelmäßig Berichte über die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur Verfügung, einschließlich Verkaufsdaten, Buchungsstatistiken und Kundenfeedback. Es ist für die Genauigkeit dieser Berichte verantwortlich und kooperiert bei Audits oder Überprüfungen seiner Tätigkeiten.
7.8 Vertraulichkeit:
- Das Reisebüro wahrt die Vertraulichkeit aller proprietären Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Service Providers, einschließlich Kundendaten, Preisinformationen und Geschäftsstrategien. Es darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Service Providers nicht an Dritte weitergeben.
7.9 Einhaltung der Plattformbedingungen:
- Das Reisebüro hält alle Nutzungsbedingungen der Plattform des Service Providers ein, einschließlich etwaiger Aktualisierungen oder Änderungen. Es sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und Vertreter diese Bedingungen kennen und einhalten.
7.10 Schadloshaltung:
- Das Reisebüro stellt den Service Provider von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die aus einer Verletzung dieses Vertrags durch das Reisebüro entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung geltender Gesetze, falsche Darstellung von Dienstleistungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Gästen oder Unterkunftsanbietern.
8. Provisionen und Gebühren
8.1 Berechnung der Provision: Die an das Reisebüro zu zahlende Provision beträgt einen Prozentsatz (festgelegt im Vertrag zwischen Reisebüro und Unterkunftsanbieter) des Buchungswerts nach Abzug der Wink-Buchungsgebühr.
8.2 Buchungsgebühr von Wink: Wink stellt monatlich eine Rechnung über die 1,5 % Buchungsgebühr aus. Das Reisebüro ist für die Begleichung dieser Rechnung innerhalb der von Wink festgelegten Zahlungsfristen verantwortlich.
9. Rechtliche Bestimmungen
9.1 Haftungsbeschränkung: Keine Partei haftet für indirekte, beiläufige, Folgeschäden, Sonder- oder Strafschäden, die aus diesem Vertrag entstehen.
9.2 Schadloshaltung: Jede Partei verpflichtet sich, die andere von Ansprüchen freizustellen, die aus einer Vertragsverletzung oder Fahrlässigkeit der schadlos haltenden Partei resultieren.
9.3 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks usw.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit: Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und läuft bis zur Kündigung durch eine der Parteien.
10.2 Kündigung: Jede Partei kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen kündigen.
10.3 Nach der Kündigung: Nach Beendigung begleicht das Reisebüro alle ausstehenden Zahlungen und stellt die Nutzung von geistigem Eigentum oder Inhalten im Zusammenhang mit Wink ein.
11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
11.1 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Singapurs unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
11.2 Streitbeilegung:
11.2.1 Verhandlung: Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst, diese in gutem Glauben durch Verhandlungen zu lösen. Die Verhandlungen beginnen mit schriftlicher Mitteilung einer Partei an die andere.
11.2.2 Schiedsverfahren: Kann die Streitigkeit innerhalb von 30 Tagen nicht beigelegt werden, wird sie endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) entschieden, die hiermit in diesen Vertrag einbezogen werden. Die Anzahl der Schiedsrichter ist eins, der Sitz des Schiedsverfahrens ist Singapur. Die Verfahrenssprache ist Englisch.
11.2.3 Gerichtsbarkeit: Ungeachtet dessen behält sich jede Partei das Recht vor, vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutz bei den Gerichten in Singapur zu beantragen, um ihre Rechte oder ihr Eigentum zu schützen, während sie auf die Ernennung eines Schiedsrichters wartet. Diese Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit für solche Maßnahmen.
12. Höhere Gewalt
12.1 Definition: Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist ein Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Hurrikane), Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
12.2 Benachrichtigung: Die betroffene Partei muss die andere Partei so bald wie zumutbar schriftlich über das Ereignis höherer Gewalt informieren. Die Mitteilung muss eine Beschreibung des Ereignisses, dessen voraussichtliche Dauer und die betroffenen Verpflichtungen enthalten.
12.3 Auswirkungen auf die Dienstleistungen:
- Aussetzung der Dienstleistungen: Beeinträchtigt ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit Ihres Unternehmens, Dienstleistungen für das Reisebüro bereitzustellen, werden diese Dienstleistungen für die Dauer des Ereignisses ohne Strafe ausgesetzt. Die Zahlungsverpflichtungen des Reisebüros für die betroffenen Dienstleistungen sind ebenfalls während dieser Zeit ausgesetzt.
- Verpflichtungen des Reisebüros: Das Reisebüro haftet nicht für Verpflichtungen gegenüber Ihrem Unternehmen, die aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt unmöglich zu erfüllen sind. Es muss jedoch alle anderen nicht direkt betroffenen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
12.4 Dauer und Kündigung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen. Im Falle einer Kündigung haften keine der Parteien für Verpflichtungen, die nach dem Ereignis höherer Gewalt entstehen, mit Ausnahme der vor dem Ereignis entstandenen Verpflichtungen.
12.5 Wiederaufnahme der Verpflichtungen: Nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt nehmen beide Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverzüglich soweit wie zumutbar wieder auf.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien wahren die Vertraulichkeit aller proprietären Informationen und geben diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.
14. Sonstiges
14.1 Gesamtvertrag: Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen.
14.2 Änderungen: Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
14.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.