Nutzungsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFTSANBIETER
Durch die Registrierung und Anmeldung zum Wink-Programm als Unterkunftsanbieter hat der Unterkunftsanbieter die Bedingungen dieses Unterkunftsanbieter-Vertrags (das „Abkommen“) geprüft, verstanden, anerkannt und akzeptiert.
ZWISCHEN:
Winkfluence, einem nach den Gesetzen des Bundesstaates Wyoming gegründeten Unternehmen mit Sitz in 30 N Gould St, Ste. 22578, Sheridan, WY 82801, USA, tätig unter dem Namen „Wink“, und
DEM UNTERKUNFTSANBIETER, dessen Daten im Unterkunftsanbieter-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (der „Unterkunftsanbieter“).
Wink und der Unterkunftsanbieter sind jeweils eine „Partei“ dieses Abkommens und werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
Dieses Dokument legt die Geschäftsbedingungen fest für:
- Die Bereitstellung von Vertriebsdienstleistungen für Unterkünfte über Wink oder andere vom Unterkunftsanbieter genutzte Vertriebskanäle (im Folgenden „Unterkunftsanbieter“ genannt), deren Details in den Zahlungsbedingungen spezifiziert sind und deren Preis, Bedingungen und Verfügbarkeit vereinbart wurden; und
- Die Bereitstellung von Unterkunftsdienstleistungen durch den Unterkunftsanbieter an den Endverbraucher/Gast, die über Wink gebucht wurden.
Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Partei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Vertreter der Unterkunftsanbieter, außer wie in den Zahlungsbedingungen der Dienstleistungen („Zahlungsbedingungen“) angegeben.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) und den Zahlungsbedingungen gelten letztere.
Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:
1. Definitionen
Zusätzlich zu anderswo in diesem Abkommen definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht anders angegeben:
„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink erstellt, um eigene Zimmer und Zusatzleistungen über die Wink-Plattform zu verkaufen.
„Abkommen“ bezeichnet dieses Abkommen.
„Best Available Rate“ oder „BAR“ bezeichnet den niedrigsten vor Rabatt und Provisionen berechneten, umsatzsteuerpflichtigen Zimmerpreis, der der Öffentlichkeit vom teilnehmenden Hotel, dem Unterkunftsanbieter oder einem Drittvertriebspartner angeboten wird. Werbepreise, Feiertagspreise und andere uneingeschränkte öffentliche Preise sind als Best Available Rates eingeschlossen.
„Buchung(en)“ bezeichnet eine Reservierungsanfrage für ein Zimmer, die über Wink oder einen Wink-Kunden an den Unterkunftsanbieter übermittelt und von diesem akzeptiert wird.
„Buchungsgebühr“ ist die von Wink als Bearbeitungsgebühr einbehaltene Gebühr von 1,5 % des Buchungswerts.
„Buchungswert“ ist der Gesamtbetrag, den der Zahlungsdienstleister vom Gast für eine Buchung einzieht.
„Ausfall“ bezeichnet das Versäumnis eines Unterkunftsanbieters, einen Gast aufgrund fehlender Zimmerverfügbarkeit im teilnehmenden Hotel oder durch den Unterkunftsanbieter oder Drittvertriebspartner unterzubringen.
„Provision“ bezeichnet den Betrag, der einem Affiliate für jede realisierte Transaktion gemäß diesem Abkommen zusteht.
„Einrichtungen & Dienstleistungen“ bezeichnet alle Einrichtungen, Mahlzeiten, Annehmlichkeiten und/oder sonstigen Dienstleistungen, die von einem teilnehmenden Hotel bereitgestellt werden.
„Gast/Gäste“ bezeichnet den Endnutzer, der das Zimmer (und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Dienstleistungen) aufgrund einer direkten oder indirekten Buchung über Wink nutzt, nutzt oder nutzen wird.
„Hotel(s)“ bezeichnet jede Unterkunft, die auf oder über die Wink-Websites verfügbar ist.
„Wink-Plattform“ bezeichnet das private Netzwerk oder die technische Lösung, die von den Parteien genutzt wird, um Informationen im Rahmen des Abkommens sicher auszutauschen.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art weltweit, ob dokumentiert oder nicht, einschließlich Patente, Marken, Designs, Domainnamen, Urheberrechte, Know-how und alle anderen Rechte, die in Software, Websites, Dokumenten, Techniken, Geschäftsmethoden, Logos, Anleitungen, Kundenlisten, Marketingmaterialien und dem „Look and Feel“ von Websites bestehen.
„Realisierte Transaktion(en)“ bezeichnet die Buchung eines Gastes bei einem Unterkunftsanbieter, die tatsächlich zur Bereitstellung der Unterkunft geführt hat, wie vom Unterkunftsanbieter an Wink bestätigt. Realisierte Transaktionen werden stets für Änderungen, Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder Ähnliches angepasst. Stornierungen, No-Shows etc. gelten nicht als realisierte Transaktionen.
„Nettotarif“ bezeichnet den von Wink an jedes teilnehmende Hotel zu zahlenden Tarif für Zimmer, der von den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
„No-Show(s)“ bezeichnet jede Situation, in der ein Gast nicht rechtzeitig im teilnehmenden Hotel zum gebuchten Termin erscheint.
„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die die Wink-Plattform nutzt, um das Inventar von Unterkunftsanbietern an ihr Publikum und/oder ihre Kunden gegen Provision zu vermarkten und zu verkaufen.
„Zahlungsdienstleister“ bezeichnet eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Winkfluence („TripPay“), die die Zahlungsdienste regelt, Zahlungen von Gästen („Pay-in“) einzieht, indem sie die mit dem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal) und die geschuldeten Beträge („Nettotarif“) an den Unterkunftsanbieter auszahlt.
„Pay-in“ bezeichnet den Zahlungseingang eines Gastes durch den Zahlungsdienstleister.
„Pay-out“ bezeichnet die Auszahlung der Nettoprovision an den Affiliate durch den Zahlungsdienstleister.
„Zahlungsdienstleistungsgebühr“ ist die 4 % Gebühr, die vom Affiliate-Provisionsbetrag als Zahlungsakquisitionsgebühr vom Zahlungsdienstleister einbehalten wird.
„Zahlungsbedingungen“ bezeichnet die Tarife, Verfügbarkeiten, Angebote, Aktionen, Zahlungsbedingungen und sonstige Regeln oder Bedingungen bezüglich der Zimmerverteilung, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.
„Potentiell betrügerische Buchung“ bezeichnet (i) eine Buchung, die auf ungültigen oder falschen Angaben bei der Buchung beruht, oder aufgrund einer Kreditkartenstreitigkeit oder Meldung unautorisierter Belastungen; oder (ii) eine Buchung, die mit früheren Hochrisiko- oder Betrugstransaktionen in Verbindung stehen könnte.
„Tarif(e)“ bezeichnet die vom Unterkunftsanbieter für einen bestimmten Zimmertyp oder Tariftyp im Rahmen dieses Abkommens an Wink übermittelten Hotelzimmerpreise, die auf allen Wink-Kanälen vertrieben werden.
„Zimmer“ bezeichnet die Unterkunft(en) in einem teilnehmenden Hotel oder einer Unterkunft.
„Steuern“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Steuern und/oder Servicegebühren, einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Beherbergungs-, Miet-, Stadt-, Kur- und ähnlichen Steuern, behördlichen Gebühren oder Abgaben.
„TripPay“ bezeichnet die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Zahlungen (Pay-in) einzieht und Auszahlungen (Pay-out) für Wink vornimmt, bezeichnet als Zahlungsdienstleister.
„Vertriebskanäle“ bezeichnet (i) von Wink betriebene, verwaltete oder besessene Websites, die anderen Unternehmen zur Buchung zur Verfügung stehen und nur mit von Wink ausgegebenen Passwörtern zugänglich sind; (ii) API-Verbindungen zwischen Wink und den Reisewebsites seiner Kunden; oder (iii) jede andere Vertriebsmethode, bei der Wink Zimmer an seine Kunden für deren Weitervertrieb oder Verkauf liefert, sei es auf Websites oder anderweitig.
1.1 Keine Partnerschaft
1.1.1 Dieses Abkommen ist nicht dazu bestimmt und darf nicht so ausgelegt werden, dass es eine Gemeinschaftsunternehmung oder eine Partnerschaft oder ein Verhältnis von Auftraggeber und Beauftragtem zwischen den Parteien begründet. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf keine Partei (i) im Namen der anderen Partei Verträge mit Dritten abschließen, (ii) sich als Vertreter der anderen Partei ausgeben oder (iii) die andere Partei vertreten.
1.1.2 Sofern nicht schriftlich anders von Wink vereinbart oder in diesem Abkommen anders geregelt, darf der Unterkunftsanbieter auf seinen Websites keine ausdrückliche oder stillschweigende Aussage veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Wink-Website darstellt.
2. Vertragsabschluss mit Gästen
Wenn Sie eine Buchungsbestätigung über die Wink-Plattform erhalten, schließen Sie einen Vertrag direkt mit dem Gast ab und sind verantwortlich für die Erbringung Ihrer Leistungen zu den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen und Preisen. Sie erklären sich auch bereit, gegebenenfalls die in den Zahlungsbedingungen definierten Gebühren zu zahlen.
3. Unabhängigkeit der Unterkunftsanbieter
Ihre Beziehung zu Wink ist die eines unabhängigen Rechtsträgers, außer dass TripPay als Zahlungsdienstleister gemäß den Zahlungsbedingungen fungiert. Wink steuert oder kontrolliert nicht die von Ihnen erbrachten Leistungen, und Sie entscheiden eigenständig, ob, wann, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen Sie diese Leistungen anbieten.
4. Verwaltung Ihres Eintrags
Als Unterkunftsanbieter stellt Wink Ihnen die Werkzeuge zur Verfügung, die Sie benötigen, um Ihr Inventar online über unsere proprietären Vertriebskanäle zu verkaufen.
Unterkunftsanbieter sind dafür verantwortlich, ihre Eintragsinformationen und Inhalte jederzeit aktuell und korrekt zu halten. Sie müssen Verfügbarkeiten, Preise und sonstige vereinbarte Verpflichtungen einhalten. Die Aktualisierung von Verfügbarkeiten, Preisen und lokalen Steuern erfolgt ausschließlich über das Wink-Extranet. Unterkunftsanbieter erlauben hiermit Wink, die Zimmer in allen Märkten zu bewerben. Wink empfiehlt ausdrücklich, stets die wettbewerbsfähigsten Preise, Aktionen und Angebote anzubieten.
5. Rechtliche Verpflichtungen
5.1 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge mit Dritten, die für ihren Eintrag gelten.
5.2 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Gästen und anderen Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen.
6. Buchungsgebühren & Provisionen
Wink stellt Unterkunftsanbietern digitale Werkzeuge zur Verfügung, um ihr Inventar online über fünf proprietäre Kanäle zu vertreiben und zu verkaufen. Durch Aktivierung Ihrer Unterkunft über die Selbstaktivierungsfunktion im Dashboard wird Ihre Unterkunft automatisch auf Traveliko.com und im Netzwerk buchbar. Sie können diese Kanäle manuell im Extranet unter - Vertrieb - Vertriebskanäle deaktivieren.
- Traveliko.com – 0 % OTA-Provision
- WinkLinks – Link-in-Bio-Funktion für Social-Media-Kanäle wie Instagram
- Social Share – Schnelllinks, die überall online geteilt werden können
- Buchungsmaschine – Internet-Buchungsmaschine für Hotelwebsites und mehr
- Wink Network – Affiliate-Netzwerk, das Hotels direkt mit unseren Affiliate-Partnern verbindet
Für jede bestätigte Buchung gelten folgende Buchungsgebühren, Provisionen und Zahlungsgebühren:
- Traveliko.com: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- WinkLinks: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Social Share: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Buchungsmaschine: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Wink Network: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %) + Affiliate-Provision (nach Verhandlung im Ermessen des Hotels)
Beispielrechnung für eine Buchung über Traveliko, Social Share, Buchungsmaschine oder WinkLinks im Wert von 100 USD:
100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = 94,56 USD
Beispielrechnung für eine Buchung über einen Affiliate mit 10 % Provision:
100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
94,56 - 10 % = 85,10
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = 85,10 USD
Hinweis zur Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter-Integrator
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Affiliates, im Folgenden „Drittanbieter-Integrator“ genannt, für die Zahlungsabwicklung verantwortlich sind. Diese Drittanbieter-Integratoren übernehmen die Rolle des Händlers im Sinne des Zahlungsverkehrs. Folglich gelten die Zahlungsbedingungen von Wink für diese Transaktionen nicht mehr. Stattdessen müssen neue, spezifische Zahlungsbedingungen der Drittanbieter-Integratoren vom Hotel akzeptiert werden.
7. Steuern
7.1 Der Unterkunftsanbieter ist verantwortlich dafür, dass der Tarif alle anfallenden Steuern enthält. Es liegt in der Verantwortung des Unterkunftsanbieters, sicherzustellen, dass die im Tarif enthaltenen Steuern korrekt und aktuell sind. Wenn der Unterkunftsanbieter keine Stadtsteuern, Tourismusabgaben oder sonstige lokale Gebühren angibt, gilt, dass diese im Tarif enthalten sind.
7.2 Jeder Unterkunftsanbieter ist verantwortlich für die Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden.
7.3 Der Unterkunftsanbieter haftet und stellt Wink schadlos für Verluste, Kosten, Strafen und/oder Schäden, die durch ungenaue oder nicht aktuelle Steuerangaben im Tarif oder durch unterlassene oder fehlerhafte Information an Wink entstehen.
7.4 Wink wird bei der Angebotserstellung an Partner alle anfallenden Steuern einbeziehen (vorbehaltlich Abschnitt 7.1). Alle Zahlungen unter diesem Abkommen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer oder anderer anfallender Steuern (außer Körperschaftsteuer oder Gewinnsteuern). Falls eine Mehrwertsteuer von einer zuständigen Behörde erhoben wird, zahlt Wink nach Erhalt einer gültigen Steuerrechnung die enthaltene Mehrwertsteuer an den Unterkunftsanbieter.
7.5 Ansprüche von Behörden wegen verspäteter Zahlungen oder Mehrwertsteuer sind vom Unterkunftsanbieter zu tragen. Falls Mehrwertsteuer im Rahmen eines Selbstveranlagungsverfahrens erhoben wird, wird Wink diese in seiner Mehrwertsteuererklärung berücksichtigen. Ansprüche wegen verspäteter Zahlung der selbstveranlagten Mehrwertsteuer trägt Wink.
8. Bankdaten und bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters
Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass seine bei Wink hinterlegten Bankdaten jederzeit korrekt sind und informiert unverzüglich über Änderungen.
Nur die unterzeichnende Person ist bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters und berechtigt, Änderungen der Bank- und Zahlungsempfängerdaten zu beantragen. Änderungen der bevollmächtigten Person sind schriftlich an Wink zu melden und werden nur durch schriftliche Vertragsänderung wirksam.
9. Buchungsänderungen
9.1 Unterkunftsanbieter haften für Buchungsänderungen außerhalb der Stornierungsbedingungen, die direkt mit dem Gast vereinbart wurden.
9.2 Bei Fehlern des Unterkunftsanbieters, die zu falschen Tarifen führen, ist die Buchung zum falschen Tarif vom Unterkunftsanbieter zu erfüllen.
9.3 Wink haftet nicht für Tariffehler des Unterkunftsanbieters.
10. Buchungsidentifikation / Betrugsbekämpfung
10.1 Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die vollständigen und korrekten Kundendaten von Wink-Kunden in seinen Systemen erfasst sind, sodass jede Buchung eindeutig identifizierbar ist.
10.2 Jeder teilnehmende Unterkunftsanbieter bemüht sich, bei Check-in die Identität des Gastes mit den Buchungsdaten abzugleichen. Bei potentiell betrügerischen Buchungen oder nicht verifizierbaren Daten arbeitet der Unterkunftsanbieter mit Wink zusammen, um die Buchung ggf. zu stornieren. Der Unterkunftsanbieter stellt alle angeforderten Informationen bereit.
10.3 Bei Nichteinhaltung dieser Klausel und anschließender Feststellung einer betrügerischen Buchung haftet Wink nicht.
11. Nichtverfügbarkeit / Nichterfüllung
11.1 Bei Nichtverfügbarkeit (z. B. Überbuchung) bemüht sich der Unterkunftsanbieter, Gäste möglichst in der gebuchten Unterkunft zu halten. Muss ein Gast umgesiedelt werden, gilt:
- Wink unverzüglich vor der Umsiedlung informieren;
- Gast in eine gleichwertige oder bessere Unterkunft in derselben Region unter den gebuchten Bedingungen umziehen, ohne zusätzliche Kosten für den Gast, einschließlich
- Transport- und sonstiger Umzugskosten;
- Wink darf alle durch Nichtverfügbarkeit oder Umsiedlung entstandenen Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen.
11.2 Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, mangelhaften Räumlichkeiten oder Einrichtungen kann Wink Zahlungen einstellen und die korrekte Erfüllung verlangen. Der Unterkunftsanbieter trägt alle Kosten für Entschädigungen an betroffene Gäste und hält Wink schadlos.
12. Zustand der teilnehmenden Hotelimmobilie
Der Unterkunftsanbieter informiert frühzeitig über Bauarbeiten, Renovierungen oder sonstige Maßnahmen, die die Bereitstellung von Zimmern, Einrichtungen oder den Aufenthalt der Gäste beeinträchtigen könnten, über die Ankündigungssektion im Wink-Extranet. Bei daraus resultierender Nichtverfügbarkeit gilt Abschnitt 11.
13. Änderungen, Laufzeit und Kündigung
13.1 Änderungen. Wink kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Wesentliche Änderungen werden auf der Wink-Plattform veröffentlicht und das Datum der letzten Aktualisierung angepasst. Betroffene Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Ohne Kündigung vor Inkrafttreten gelten die Änderungen als akzeptiert.
13.2 Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieses Abkommen mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft unbefristet.
13.3 Kündigung erfolgt wie folgt:
- Wink kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit 30 Tagen schriftlicher Frist kündigen;
- Unterkunftsanbieter können jederzeit ohne Frist durch Deaktivierung der Unterkunft im Extranet kündigen;
- Weitere Kündigungsarten, sofern im Abkommen geregelt.
13.4 Wink kann das Abkommen sofort schriftlich kündigen, wenn:
- Insolvenzverfahren gegen den Unterkunftsanbieter eröffnet werden und nicht innerhalb von 60 Tagen zugunsten des Anbieters beendet werden;
- Ein Gläubiger eine Hypothek auf das Hotel ausübt oder versucht;
- Der Unterkunftsanbieter den Geschäftsbetrieb einstellt;
- Der Unterkunftsanbieter seine Rechte am Hotel verliert;
- Wesentliche Änderungen an der Unterkunft erfolgen;
- Oder bei höherer Gewalt.
13.5 Bei vorzeitiger Kündigung oder Ablauf:
- Alle vor der Kündigung getätigten Buchungen sind zu den ursprünglichen Tarifen zu erfüllen oder geeignete Alternativen anzubieten;
- Abrechnung ist entsprechend vorzunehmen.
14. Zusicherungen und Gewährleistungen
Der Unterkunftsanbieter sichert zu:
14.1 Alle Zimmer und Einrichtungen werden stets fachgerecht und mit Sorgfalt bereitgestellt;
14.2 Das Personal ist qualifiziert und geschult;
14.3 Alle geltenden Gesetze und Vorschriften werden eingehalten;
14.4 Alle teilnehmenden Hotels haben die Bedingungen gelesen und akzeptiert;
14.5 Alle Zimmer und Einrichtungen sind sicher und entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen; keine Gas-Wasser-Heizungen sind installiert;
14.6 Alle an Wink übermittelten Informationen sind aktuell und korrekt;
14.7 Der Unterkunftsanbieter ist nicht in einem sanktionierten Land ansässig;
14.8 Mängel werden auf eigene Kosten unverzüglich behoben und Wink wird informiert.
15. Gästevorfälle & Beschwerden
15.1 Bei Vorfällen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich und kooperiert vollständig.
15.2 Der Unterkunftsanbieter beantwortet Anfragen von Wink zu Beschwerden innerhalb von 7 Tagen oder gemäß Service-Level-Agreement.
15.3 Kommt es zu Entschädigungen durch Wink wegen Vorfällen, erstattet der Unterkunftsanbieter diese Kosten gemäß Abschnitt 33.
15.4 Wink darf Kosten für Vorfälle und Beschwerden vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen.
16. Prüfungsrechte
16.1 Wink kann während der Laufzeit relevante Unterlagen des Unterkunftsanbieters prüfen, um Buchungen und Zahlungen zu verifizieren.
16.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Prüfungskosten, außer bei Verstößen des Unterkunftsanbieters, der dann die Prüfungskosten trägt und seine Pflichten erfüllt.
17. Versicherung
Der Unterkunftsanbieter hält angemessene Versicherungen bei anerkannten Versicherern für alle Drittparteirisiken im Zusammenhang mit der Unterkunft und diesem Abkommen vor.
18. Anti-Korruption, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik
Wink verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Korruptionsprävention und Terrorismusfinanzierung.
Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Wink Supplier Code of Conduct.
Der Unterkunftsanbieter versichert, keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen Korruption zu haben und keine Untersuchungen durch Behörden zu unterliegen.
19. Vertraulichkeit
19.1 Vertrauliche Informationen umfassen alle sensiblen Daten, Kundendaten, Geschäftspläne, Software, Vertragsbedingungen und andere nicht öffentliche Informationen.
19.2 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur im Rahmen dieses Abkommens zu verwenden, sie zu schützen und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.
19.3 Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich sind, vor Vertragsbeginn bekannt waren, von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung stammen oder gesetzlich offengelegt werden müssen.
19.4 Kundendaten werden mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Sicherheitsverletzungen sind Wink unverzüglich zu melden.
19.5 Veröffentlichungen, die die andere Partei betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
19.6 Datenschutzbeauftragte sind unter dataprotectionofficer@Wink erreichbar.
20. Rechte an geistigem Eigentum
20.1 Wink behält alle Rechte an seinem geistigen Eigentum, einschließlich Logos, Inhalten und Daten.
20.2 Der Unterkunftsanbieter darf Inhalte und Daten von Wink nicht mit eigenen oder Wettbewerberinhalten kombinieren oder für andere Zwecke nutzen, außer zur Erfüllung dieses Abkommens.
20.3 Der Unterkunftsanbieter darf keine Domainnamen registrieren, die „Wink“ oder ähnliche Begriffe enthalten.
20.4 Wink verzichtet nicht auf Rechte an seinem geistigen Eigentum.
21. Eigentümerwechsel
21.1 Der Unterkunftsanbieter informiert mindestens 3 Monate vor Verkauf, Vermietung oder sonstiger Veräußerung eines Hotels. Das Abkommen wird auf den neuen Eigentümer übertragen, sofern nicht anders vereinbart.
21.2 Wink kann das Abkommen mit dem neuen Eigentümer ablehnen und das Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne bestehende Buchungen oder Rechte zu beeinträchtigen.
22. Inhalt des Eintrags
22.1 Wink stellt Zugang zum Extranet bereit. Der Unterkunftsanbieter lädt alle Produktinformationen und Inhalte hoch und hält diese aktuell. Fehlen Inhalte, darf Wink diese von der Website des Unterkunftsanbieters herunterladen. Wink darf Inhalte für Marketingzwecke anpassen.
22.2 Bei Zugangsproblemen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich.
22.3 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen und gewährt Wink eine weltweite, nicht-exklusive, lizenzfreie Nutzung für Marketing und Vertrieb.
22.4 Der Unterkunftsanbieter stellt Wink schadlos bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte.
22.5 Der Unterkunftsanbieter informiert Wink über den Stand von Ansprüchen und übergibt die Kontrolle über Ansprüche bei Nichtbefriedigung an Wink auf Kosten des Unterkunftsanbieters.
23. Öffentlichkeitsarbeit / Externe Kommunikation
23.1 Der Unterkunftsanbieter veröffentlicht keine Informationen über Wink oder dieses Abkommen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wink und haftet für Schäden.
23.2 Der Unterkunftsanbieter stimmt Inhalte mit Wink ab und stellt Wink eine Kopie bereit.
24. Vorrang
24.1 Dieses Abkommen regelt die Grundlage für individuelle kommerzielle Vereinbarungen mit Unterkunftsanbietern.
24.2 Bei Widersprüchen gelten die Zahlungsbedingungen für Stornierungen, No-Shows, Zahlungsrichtlinien und Zimmerverfügbarkeiten.
24.3 Für Tarife, Mindestbelegungen, Rabatte und Märkte gelten individuelle Vereinbarungen.
25. Unterzeichnungsbefugnis – Vertretung und Unterschrift des Unterkunftsanbieters
25.1 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass die unterzeichnende Person befugt ist, das Abkommen für alle teilnehmenden Hotels zu unterzeichnen und deren Einhaltung sicherzustellen.
25.2 Die elektronische Annahme dieses Abkommens ist rechtsverbindlich.
26. Sprache
Die englische Version dieses Abkommens ist maßgeblich und hat Vorrang bei Unstimmigkeiten mit Übersetzungen.
27. Verzichtserklärungen
Verzicht auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf andere oder spätere Verstöße.
28. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens ungültig sein, wird sie angepasst oder gestrichen, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.
29. Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und keine Vertreter oder Partner der jeweils anderen Partei.
30. Abtretung
30.1 Keine Partei darf Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer Wink an verbundene Unternehmen.
30.2 Dieses Abkommen gilt zugunsten der Parteien und ihrer Nachfolger.
31. Höhere Gewalt
Wink haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder Pandemien.
32. Haftungsbeschränkung
32.1 Keine Partei haftet für indirekte oder Folgeschäden, außer bei Verstößen gegen Vertraulichkeit oder geistiges Eigentum.
32.2 Haftung für Tod, Körperverletzung, Betrug oder gesetzlich nicht ausschließbare Fälle bleibt unberührt.
32.3 Die Haftungsbeschränkungen sind fair und angemessen.
33. Schadloshaltung
Sie verpflichten sich, Wink und dessen Partner von Ansprüchen freizustellen, die aus Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, unsachgemäßer Nutzung, Steuerverstößen oder Rechtsverletzungen resultieren.
34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
34.1 Dieses Abkommen unterliegt ausschließlich dem Recht von Singapur. Das Gesetz über Rechte Dritter findet keine Anwendung. Streitigkeiten sollen zunächst gütlich beigelegt werden.
34.2 Gerichtsstand ist ausschließlich Singapur.
35. Ausfertigungen
Dieses Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein Original bilden. Elektronische Unterschriften von Wink sind rechtsgültig.
36. Gesamtes Abkommen
36.1 Dieses Abkommen einschließlich aller Anhänge stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
36.2 Ungültige Bestimmungen werden durch gültige mit ähnlicher Wirkung ersetzt.
37. Wirksamkeit
Das Abkommen tritt mit schriftlicher Annahme durch Wink in Kraft. Durch Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm akzeptiert der Unterkunftsanbieter die Bedingungen, einschließlich Änderungen.
Der Unterkunftsanbieter bestätigt, das Abkommen gelesen und akzeptiert zu haben. Die elektronische Annahme ist rechtsverbindlich.
38. Mitteilungen
Alle Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache schriftlich und werden persönlich, per Einschreiben oder internationalem Kurier an die registrierte Adresse oder per E-Mail an die Kontaktperson zugestellt.
Mitteilungen gelten als empfangen bei (i) persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung, (ii) Zustellung per Einschreiben mit Zustellnachweis, (iii) Zustellung per Kurier mit dokumentiertem Lieferdatum oder (iv) E-Mail bei Empfangsbestätigung.