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Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFTSANBIETER

Durch die Registrierung und Anmeldung zum Wink-Programm als Unterkunftsanbieter hat der Unterkunftsanbieter die Bedingungen dieses Unterkunftsanbieter-Vertrags (das „Abkommen“) geprüft, verstanden, anerkannt und akzeptiert.

ZWISCHEN:

TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., einem nach den Gesetzen Singapurs gegründeten Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge, 8 Wilkie Road, Singapore 228095 und der Mehrwertsteuernummer 201437335D („Wink“), und

DEM UNTERKUNFTSANBIETER, dessen Daten im Unterkunftsanbieter-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (der „Unterkunftsanbieter“).

Wink und der Unterkunftsanbieter sind jeweils eine „Partei“ dieses Abkommens und werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

Dieses Dokument legt die Geschäftsbedingungen fest für:

  1. Die Bereitstellung von Vertriebsdienstleistungen für Unterkünfte über Wink oder andere vom Unterkunftsanbieter genutzte Vertriebswege (im Folgenden „Unterkunftsanbieter“ genannt), deren Details in den Zahlungsbedingungen festgelegt sind und deren Preis, Bedingungen und Verfügbarkeit vereinbart wurden; und
  2. Die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen durch den Unterkunftsanbieter an den Endverbraucher/Gast, die über Wink gebucht wurden.

Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Partei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Vertreter der Unterkunftsanbieter, außer wie in den Zahlungsbedingungen der Dienstleistungen („Zahlungsbedingungen“) angegeben.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) und den Zahlungsbedingungen gelten letztere.

Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:

1. Definitionen

Zusätzlich zu anderswo in diesem Abkommen definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht anders angegeben:

„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink erstellt, um eigene Zimmer und Zusatzleistungen über die Wink-Plattform zu verkaufen.

„Abkommen“ bezeichnet dieses Abkommen.

„Best Available Rate“ oder „BAR“ bezeichnet den niedrigsten vor Rabatt und Provisionen liegenden, mehrwertsteuerpflichtigen Zimmerpreis, der der Öffentlichkeit vom teilnehmenden Hotel, dem Unterkunftsanbieter oder einem Drittvertriebspartner angeboten wird. Werbepreise, Feiertagspreise und andere uneingeschränkte öffentliche Preise sind als Best Available Rates eingeschlossen.

„Buchung(en)“ bezeichnet eine Reservierungsanfrage für ein Zimmer, die über Wink oder einen Wink-Kunden erfolgt und vom Unterkunftsanbieter akzeptiert wird.

„Buchungsgebühr“ ist die von Wink als Bearbeitungsgebühr einbehaltene Gebühr von 1,5 % des Buchungswerts.

„Buchungswert“ ist der Gesamtbetrag, den der Payment Facilitator vom Gast für eine Buchung einzieht.

„Book-Out“ bezeichnet das Versäumnis eines Unterkunftsanbieters, einen Gast aufgrund fehlender Zimmerverfügbarkeit im teilnehmenden Hotel oder durch den Unterkunftsanbieter oder Drittvertriebspartner unterzubringen.

„Provision“ bezeichnet den Betrag, der einem Affiliate für jede realisierte Transaktion gemäß diesem Abkommen zusteht.

„Einrichtungen & Dienstleistungen“ bezeichnet alle Einrichtungen, Mahlzeiten, Annehmlichkeiten und/oder sonstigen Dienstleistungen, die von einem teilnehmenden Hotel bereitgestellt werden.

„Gast/Gäste“ bezeichnet den Endnutzer, der das Zimmer (und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Dienstleistungen) aufgrund einer direkten oder indirekten Buchung über Wink nutzt oder nutzen wird.

„Hotel(s)“ bezeichnet jede Unterkunft, die auf oder über die Wink-Websites verfügbar ist.

„Wink-Plattform“ bezeichnet das private Netzwerk oder die technische Lösung, die von den Parteien genutzt wird, um Informationen sicher im Rahmen dieses Abkommens auszutauschen.

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art weltweit, ob dokumentiert oder digital gespeichert, registriert oder registrierbar, einschließlich Patente, Marken, Designs, Domainnamen, Urheberrechte, Know-how und alle sonstigen Rechte an Software, Websites, Dokumenten, Techniken, Geschäftsmethoden, Logos, Anleitungen, Kundenlisten, Marketingmaterialien und dem „Look and Feel“ von Websites.

„Realisierte Transaktion(en)“ bezeichnet eine Buchung durch einen Gast bei einem Unterkunftsanbieter, die tatsächlich zur Bereitstellung der Unterkunft geführt hat, wie vom Unterkunftsanbieter an Wink bestätigt. Realisierte Transaktionen werden stets für Änderungen (z. B. verkürzte Aufenthalte), Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder Ähnliches angepasst. Stornierungen, No-Shows etc. gelten nicht als realisierte Transaktionen.

„Nettotarif“ bezeichnet den von Wink an jedes teilnehmende Hotel zu zahlenden Tarif für Zimmer, der von den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

„No-Show(s)“ bezeichnet jede Situation, in der ein Gast nicht rechtzeitig im teilnehmenden Hotel zum gebuchten Termin erscheint.

„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die die Wink-Plattform nutzt, um das Inventar von Unterkunftsanbietern an ihr Publikum und/oder ihre Kunden gegen Provision zu vermarkten und zu verkaufen.

„Payment Facilitator“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd. („TripPay“), die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen („Pay-in“) entgegennimmt, indem sie die mit dem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal) und die geschuldeten Beträge („Nettotarif“) an den Unterkunftsanbieter auszahlt.

„Pay-in“ bezeichnet den Zahlungseingang eines Gastes durch den Payment Facilitator.

„Pay-out“ bezeichnet die Auszahlung der Nettoprovision an den Affiliate durch den Payment Facilitator.

„Zahlungsdienstgebühr“ ist die vom Payment Facilitator als Zahlungsakquisitionsgebühr einbehaltene Gebühr von 4 % der Affiliate-Provision.

„Zahlungsbedingungen“ bezeichnet die Tarife, Verfügbarkeiten, Angebote, Aktionen, Zahlungsbedingungen und sonstige Regeln oder Bedingungen bezüglich der Zimmerverteilung, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.

„Potentiell betrügerische Buchung“ bezeichnet (i) eine Buchung, die auf ungültigen oder falschen Angaben bei der Buchung beruht, oder aufgrund einer Kreditkartenstreitigkeit oder Meldung unautorisierter Belastungen; oder (ii) eine Buchung, die mit früheren risikoreichen oder betrügerischen Transaktionen in Verbindung stehen könnte.

„Tarif(e)“ bezeichnet die vom Unterkunftsanbieter für einen bestimmten Zimmertyp oder Tariftyp im Rahmen dieses Abkommens an Wink übermittelten Hotelzimmerpreise, die auf allen Wink-Kanälen vertrieben werden.

„Zimmer“ bezeichnet die Unterkunft(en) in einem teilnehmenden Hotel oder einer Unterkunft.

„Steuern“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Steuern und/oder Servicegebühren, einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Beherbergungs-, Transit-, Miet-, Stadt-, Resort- und ähnlichen Steuern, behördlichen Gebühren oder Abgaben.

„TripPay“ bezeichnet die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Zahlungen (Pay-in) und Auszahlungen (Pay-out) für Wink abwickelt, auch Payment Facilitator genannt.

„Vertriebskanäle“ bezeichnet (i) von Wink betriebene, verwaltete oder besessene Websites, die anderen Unternehmen zur Buchung zur Verfügung stehen und nur mit von Wink ausgegebenen Passwörtern zugänglich sind; (ii) API-Verbindungen zwischen Wink und den Reise-Websites seiner Kunden; oder (iii) sonstige Vertriebsmethoden, bei denen Wink Zimmer an seine Kunden zur Weiterverteilung oder zum Weiterverkauf liefert, sei es über Websites oder andere Kanäle.

1.1 Keine Partnerschaft

1.1.1 Dieses Abkommen ist nicht dazu bestimmt und darf nicht so ausgelegt werden, dass es eine Gemeinschaftsunternehmung oder eine Partnerschaft oder ein Verhältnis von Auftraggeber und Beauftragtem zwischen den Parteien begründet. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf keine Partei (i) im Namen der anderen Partei Verträge mit Dritten abschließen, (ii) sich als Vertreter der anderen Partei ausgeben oder (iii) im Namen der anderen Partei handeln oder diese vertreten.

1.1.2 Sofern nicht schriftlich anders von Wink vereinbart oder in diesem Abkommen anders geregelt, darf der Unterkunftsanbieter auf seinen Websites keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Aussagen veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Wink-Website darstellt.

2. Vertragsabschluss mit Gästen

Wenn Sie eine Buchungsbestätigung über die Wink-Plattform erhalten, schließen Sie einen Vertrag direkt mit dem Gast ab und sind verantwortlich für die Erbringung Ihrer Leistungen zu den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen und Preisen. Sie erklären sich auch bereit, gegebenenfalls die in den Zahlungsbedingungen definierten Gebühren zu zahlen.

3. Unabhängigkeit der Unterkunftsanbieter

Ihre Beziehung zu Wink ist die eines unabhängigen Rechtsträgers, außer dass TripPay als Payment Facilitator gemäß den Zahlungsbedingungen agiert. Wink steuert oder kontrolliert nicht die von Ihnen erbrachten Leistungen, und Sie entscheiden eigenständig, ob, wann, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen Sie diese Leistungen anbieten.

4. Verwaltung Ihres Eintrags

Als Unterkunftsanbieter stellt Wink Ihnen die Werkzeuge zur Verfügung, die Sie benötigen, um Ihr Inventar online über unsere proprietären Vertriebskanäle zu verkaufen.

Unterkunftsanbieter sind dafür verantwortlich, ihre Eintragsinformationen und Inhalte jederzeit aktuell und korrekt zu halten. Sie müssen Verfügbarkeiten, Preise und sonstige vereinbarte Verpflichtungen einhalten. Die Aktualisierung von Verfügbarkeiten, Preisen und anwendbaren lokalen Steuern erfolgt ausschließlich durch den Unterkunftsanbieter über das Wink-Extranet. Unterkunftsanbieter erlauben Wink hiermit, die Zimmer in allen Märkten zu bewerben. Wink empfiehlt dringend, stets die wettbewerbsfähigsten Tarife, Aktionen und Angebote anzubieten.

5. Rechtliche Verpflichtungen

5.1 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge mit Dritten, die für ihren Eintrag gelten.

5.2 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Gästen und anderen Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen.

6. Buchungsgebühren & Provisionen

Wink stellt Unterkunftsanbietern digitale Werkzeuge zur Verfügung, um ihr Inventar online über fünf proprietäre Kanäle zu vertreiben und zu verkaufen. Durch Aktivierung Ihrer Unterkunft über die Selbstaktivierungsfunktion im Dashboard wird Ihre Unterkunft automatisch auf Traveliko.com und im Netzwerk buchbar. Sie können diese Kanäle manuell im Extranet unter - Vertrieb - Vertriebskanäle deaktivieren.

  • Traveliko.com – 0 % OTA-Provision
  • WinkLinks – Link-in-Bio-Funktion für Social-Media-Kanäle wie Instagram
  • Social Share – Schnelllinks, die überall online geteilt werden können
  • Buchungsmaschine – Internet-Buchungsmaschine für Hotel-Websites und mehr
  • Wink Network – Affiliate-Netzwerk, das Hotels direkt mit unseren Affiliate-Partnern verbindet

Für jede bestätigte Buchung gelten folgende Buchungsgebühren, Provisionen und Zahlungsgebühren:

  • Traveliko.com: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • WinkLinks: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Social Share: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Buchungsmaschine: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Wink Network: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %) + Affiliate-Provision (nach Vereinbarung, im Ermessen des Hotels)

Beispielrechnung für eine Buchung über Traveliko, Social Share, Buchungsmaschine oder WinkLinks im Wert von 100 USD:

100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = 94,56 USD

Beispielrechnung für eine Buchung über einen Affiliate mit 10 % Provision:

100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
94,56 - 10 % = 85,10
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = 85,10 USD


Hinweis zur Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter-Integratoren

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Affiliates, im Folgenden „Drittanbieter-Integratoren“ genannt, für die Zahlungsabwicklung verantwortlich sind. Diese Drittanbieter-Integratoren übernehmen die Rolle des Händlers im Sinne des Zahlungsverkehrs. Folglich gelten die Zahlungsbedingungen von Wink für diese Transaktionen nicht mehr. Stattdessen müssen neue, spezifische Zahlungsbedingungen der Drittanbieter-Integratoren vom Hotel akzeptiert werden.


7. Steuern

7.1 Der Unterkunftsanbieter ist dafür verantwortlich, dass der Tarif alle anwendbaren Steuern enthält. Es liegt in der Verantwortung des Unterkunftsanbieters, sicherzustellen, dass die in den Tarifen enthaltenen Steuern korrekt und aktuell sind. Wenn der Unterkunftsanbieter keine Stadtsteuern, Tourismusgebühren oder sonstige lokale Gebühren angibt, gilt, dass diese im Tarif enthalten sind.

7.2 Jeder Unterkunftsanbieter ist verantwortlich für die Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden und/oder Institutionen.

7.3 Der Unterkunftsanbieter haftet und stellt Wink von allen Verlusten, Kosten, Strafen und/oder Schäden frei, die durch ungenaue oder nicht aktuelle Steuerangaben in den Tarifen oder durch unterlassene oder fehlerhafte Information an Wink entstehen.

7.4 Wink wird bei der Angebotserstellung an Partner alle anwendbaren Steuern einbeziehen (vorbehaltlich Abschnitt 7.1). Alle Zahlungen im Rahmen dieses Abkommens verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Steuern (außer Körperschaftsteuer oder Gewinnsteuern). Falls eine Mehrwertsteuer von einer zuständigen Behörde erhoben wird, zahlt Wink nach Erhalt einer gültigen Steuerrechnung die enthaltene Mehrwertsteuer an den Unterkunftsanbieter.

7.5 Ansprüche von Behörden wegen Strafen oder Zinsen aus verspäteter Zahlung oder fakturierter Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Unterkunftsanbieters. Falls Mehrwertsteuer im Rahmen eines Selbstveranlagungsmechanismus erhoben wird, wird Wink diese in seiner Mehrwertsteuererklärung berücksichtigen. Ansprüche wegen verspäteter Zahlung dieser selbstveranlagten Mehrwertsteuer trägt Wink.

8. Bankdaten und bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters

Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass seine bei Wink hinterlegten Bankdaten jederzeit korrekt sind und informiert unverzüglich über Änderungen.

Nur die unterzeichnende Person ist bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters und berechtigt, Änderungen der Bank- oder Zahlungsempfängerdaten zu beantragen. Änderungen dieser bevollmächtigten Person sind schriftlich an Wink zu melden und werden nur durch schriftliche Vertragsänderung wirksam.

9. Buchungsänderungen

9.1 Unterkunftsanbieter haften für Buchungsänderungen außerhalb der Stornierungsbedingungen, die direkt mit dem Gast vereinbart wurden.

9.2 Bei Fehlern des Unterkunftsanbieters, die zu falschen Tarifen führen, ist die Buchung zum falschen Tarif vom Unterkunftsanbieter zu erfüllen.

9.3 Wink haftet nicht für Tariffehler des Unterkunftsanbieters.

10. Buchungsidentifikation / Betrugsbekämpfung

10.1 Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die vollständigen und korrekten Kundendaten von Wink in seinen Systemen erfasst sind, sodass jede Buchung eindeutig als solche unter diesem Abkommen erkennbar ist.

10.2 Jeder teilnehmende Unterkunftsanbieter bemüht sich, bei Check-in die Identität des Gastes mit der Buchung abzugleichen. Bei potentiell betrügerischen Buchungen oder nicht verifizierbaren Daten arbeitet der Unterkunftsanbieter mit Wink zusammen, um die Buchung ggf. zu stornieren. Der Unterkunftsanbieter stellt alle angeforderten Informationen bereit.

10.3 Bei Nichteinhaltung dieser Klausel und anschließender Feststellung einer betrügerischen Buchung haftet Wink nicht.

11. Nichtverfügbarkeit / Nichterfüllung

11.1 Bei Nichtverfügbarkeit (z. B. Überbuchung) bemüht sich der Unterkunftsanbieter, Gäste und Buchungen bestmöglich zu erhalten. Muss ein Gast umgebucht werden, gilt:

  • Wink unverzüglich vor der Umquartierung informieren;
  • Gast in eine gleichwertige oder bessere Unterkunft in derselben Gegend unter den gebuchten Bedingungen umquartieren, ohne zusätzliche Kosten für den Gast, einschließlich aller Transport- und Umzugskosten;
  • Wink darf alle durch Nichtverfügbarkeit oder Umquartierung entstandenen direkten Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen, falls Wink finanzielle Strafen oder Kosten trägt.

11.2 Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, mangelhaften Räumlichkeiten oder Einrichtungen kann Wink Zahlungen einstellen und die korrekte Erfüllung verlangen. Der Unterkunftsanbieter trägt alle Kosten für Entschädigungen an betroffene Gäste und hält Wink schadlos.

12. Zustand der teilnehmenden Hotelimmobilie

Der Unterkunftsanbieter informiert frühzeitig über Bauarbeiten, Renovierungen oder sonstige Maßnahmen, die die Bereitstellung von Zimmern, Einrichtungen oder den Aufenthalt der Gäste beeinträchtigen könnten, über die „Ankündigungssektion“ im Wink-Extranet. Bei daraus resultierender Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllung gilt Abschnitt 11.

13. Änderungen, Laufzeit und Kündigung

13.1 Änderungen. Wink kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Wesentliche Änderungen werden auf der Wink-Plattform veröffentlicht und das Datum der letzten Aktualisierung angepasst. Betroffene Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Ohne Kündigung vor Inkrafttreten gelten die Änderungen als akzeptiert.

13.2 Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieses Abkommen mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft unbefristet.

13.3 Kündigung:

  • Wink kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit 30 Tagen schriftlicher Frist kündigen;
  • Unterkunftsanbieter können jederzeit ohne Frist durch Deaktivierung der Unterkunft im Extranet kündigen;
  • Weitere Kündigungsarten können im Abkommen geregelt sein.

13.4 Wink kann das Abkommen sofort schriftlich kündigen, wenn:

  • Insolvenzverfahren gegen den Unterkunftsanbieter eröffnet werden und nicht innerhalb von 60 Tagen zu dessen Gunsten beendet werden;
  • Ein Gläubiger eine Hypothek auf das teilnehmende Hotel vollstreckt oder versucht;
  • Der Unterkunftsanbieter den Geschäftsbetrieb einstellt;
  • Der Unterkunftsanbieter seine Pacht oder Rechte am Hotel verliert;
  • Wesentliche Änderungen an der Unterkunft erfolgen;
  • Oder aufgrund höherer Gewalt.

13.5 Bei vorzeitiger Kündigung oder Ablauf:

  • Alle vor der Kündigung getätigten Buchungen sind zu den ursprünglichen Tarifen zu erfüllen oder geeignete Alternativen anzubieten;
  • Die Abrechnung ist entsprechend vorzunehmen.

14. Zusicherungen und Gewährleistungen

Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass:

14.1 Alle Zimmer und Einrichtungen stets fachgerecht und mit Sorgfalt bereitgestellt werden;

14.2 Das Personal angemessen qualifiziert und geschult ist;

14.3 Alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden;

14.4 Alle teilnehmenden Hotels die Bedingungen dieses Abkommens gelesen und akzeptiert haben;

14.5 Alle Zimmer und Einrichtungen sicher sind und allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen; keine Gas-Wasser-Heizungen installiert sind;

14.6 Alle an Wink übermittelten Informationen aktuell und korrekt sind;

14.7 Der Unterkunftsanbieter nicht in einem sanktionierten Land ansässig oder eingetragen ist;

14.8 Alle behördlich angeordneten Mängelbeseitigungen unverzüglich auf eigene Kosten durchgeführt werden und Wink unverzüglich informiert wird.

15. Gästevorfälle & Beschwerden

15.1 Bei Vorfällen mit Gästen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich und kooperiert vollständig.

15.2 Der Unterkunftsanbieter arbeitet bei Gästebeschwerden mit Wink zusammen und antwortet innerhalb von sieben Kalendertagen oder gemäß Service-Level-Agreement.

15.3 Kommt es zu Entschädigungszahlungen von Wink an Gäste aufgrund von Fehlern des Unterkunftsanbieters, erstattet dieser Wink die Kosten gemäß Abschnitt 33.

15.4 Wink darf alle durch Gästevorfälle entstandenen Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen.

16. Prüfungsrechte

16.1 Während der Laufzeit kann Wink relevante Unterlagen des Unterkunftsanbieters prüfen, um Buchungen, Zahlungen und Forderungen zu verifizieren.

16.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Prüfungskosten, außer bei Verstößen des Unterkunftsanbieters, der dann die Prüfungskosten trägt und seine Pflichten erfüllt.

17. Versicherung

Der Unterkunftsanbieter hält eine angemessene Versicherung bei seriösen Anbietern, die Risiken im Zusammenhang mit der Unterkunft und diesem Abkommen abdeckt, einschließlich Haftung für Sachschäden, Personenschäden und Drittschäden.

18. Anti-Korruption, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik

Wink verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Korruptionsprävention und Terrorismusfinanzierung.

Der Unterkunftsanbieter sichert zu, den Wink Supplier Code of Conduct einzuhalten.

Der Unterkunftsanbieter versichert, alle internationalen Handelsnormen, Handelsbeschränkungen, Geldflüsse, Terrorismusfinanzierung sowie Korruptionsgesetze einzuhalten, einschließlich UK Bribery Act 2010 und Singapore Prevention of Corruption Act.

Der Unterkunftsanbieter versichert, dass weder er noch seine verbundenen Parteien wegen Korruption verurteilt wurden oder Gegenstand von Ermittlungen sind.

19. Vertraulichkeit

19.1 Vertrauliche Informationen umfassen alle sensiblen Daten, Kundendaten, Geschäftspläne, technische Informationen, personenbezogene Daten, Software und Vertragsinhalte, die im Rahmen dieses Abkommens ausgetauscht werden.

19.2 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden, sie geheim zu halten, nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und bei Aufforderung zurückzugeben oder zu vernichten.

19.3 Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich sind, vor Vertragsbeginn bekannt waren, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

19.4 Kundendaten werden mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Sicherheitsverletzungen sind Wink unverzüglich (innerhalb eines Tages) zu melden. Jede Partei hat eine Datenschutzrichtlinie und gewährt Betroffenen Rechte gemäß Datenschutzgesetzen.

19.5 Veröffentlichungen, die die andere Partei betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

19.6 Datenschutzbeauftragte sind unter dataprotectionofficer@Wink erreichbar.

20. Rechte an geistigem Eigentum

20.1 Wink und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an geistigem Eigentum an der Wink-Website, dem Logo, Inhalten und Daten. Keine Rechte werden an den Unterkunftsanbieter übertragen.

20.2 Der Unterkunftsanbieter darf Inhalte und Wink-Daten nicht mit eigenen oder Wettbewerberinhalten kombinieren, nicht für Wettbewerber nutzen oder auf Drittplattformen ohne ausdrückliche Erlaubnis bereitstellen. Inhalte dürfen nicht verändert oder mit Links zu Wettbewerbern versehen werden.

20.3 Der Unterkunftsanbieter und verbundene Unternehmen dürfen keine Domainnamen registrieren, die „Wink“ oder ähnliche Begriffe enthalten.

20.4 Wink verzichtet nicht auf Rechte an seinem geistigen Eigentum.

21. Eigentümerwechsel

21.1 Der Unterkunftsanbieter informiert mindestens drei Monate vor Verkauf, Verpachtung oder sonstiger Veräußerung eines Hotelobjekts. Im Vertrag ist zu regeln, dass dieses Abkommen auf den neuen Eigentümer übergeht.

21.2 Möchte Wink das Abkommen mit dem neuen Eigentümer nicht fortsetzen, kann es sofort und ohne Beeinträchtigung bestehender Buchungen gekündigt werden.

22. Eintragsinhalte

22.1 Wink stellt Zugang zum Extranet bereit. Der Unterkunftsanbieter lädt alle Produktinformationen und Inhalte (Fotos, Texte, Beschreibungen, Einrichtungen) hoch und hält diese aktuell. Fehlen Inhalte, darf Wink diese von der Website des Unterkunftsanbieters herunterladen. Der Unterkunftsanbieter trägt die Verantwortung für alle daraus entstehenden Ansprüche. Wink darf Inhalte für Marketing anpassen.

22.2 Bei Zugangsproblemen zum Extranet informiert der Unterkunftsanbieter Wink umgehend.

22.3 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen und gewährt Wink eine nicht-exklusive, weltweite, lizenzfreie und unterlizenzierbare Nutzung für Marketing und Vertrieb. Er garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und haftet für rechtswidrige Inhalte.

22.4 Der Unterkunftsanbieter stellt Wink und Partner von Ansprüchen aus Verletzungen geistiger Eigentumsrechte frei.

22.5 Der Unterkunftsanbieter informiert Wink über den Stand von Rechtsstreitigkeiten und übergibt die Kontrolle über Ansprüche bei Nichtbefriedigung oder zur Schadensbegrenzung auf Kosten des Unterkunftsanbieters.

23. Öffentlichkeitsarbeit / Externe Kommunikation

23.1 Der Unterkunftsanbieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wink keine Kommunikation oder Materialien zu Wink oder diesem Abkommen veröffentlichen und haftet für daraus entstehende Schäden.

23.2 Der Unterkunftsanbieter stimmt Inhalte vor Veröffentlichung mit Wink ab und stellt Wink eine Kopie zur Verfügung.

24. Vorrang

24.1 Dieses Abkommen ermöglicht individuelle kommerzielle Vereinbarungen zwischen Wink und Unterkunftsanbietern. Bei Widersprüchen gelten:

24.2 Für Zahlungsbedingungen bezüglich Stornierungen, No-Shows, Zahlungsrichtlinien und Zimmerverfügbarkeiten gelten die Bedingungen dieses Abkommens.

24.3 Für Tarife, Mindestbelegungen, Rabatte und Märkte gelten die individuellen kommerziellen Vereinbarungen.

25. Unterzeichnungsbefugnis – Vertretung und Unterschrift des Unterkunftsanbieters

25.1 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass die unterzeichnende Person befugt ist, dieses Abkommen für alle teilnehmenden Hotels zu unterzeichnen und diese zu binden, und dass alle Verpflichtungen eingehalten werden.

25.2 Der Unterkunftsanbieter akzeptiert ausdrücklich, dass die elektronische Annahme dieses Abkommens und seiner Bedingungen, einschließlich Änderungen, rechtsverbindlich ist.

26. Sprache

Die englische Version dieses Abkommens ist maßgeblich und hat Vorrang bei Unstimmigkeiten mit Übersetzungen.

27. Verzichtserklärungen

Ein Verzicht auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf andere oder zukünftige Verstöße.

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird sie angepasst oder gestrichen, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

29. Verhältnis der Parteien

Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine Partei darf als Vertreter oder Partner der anderen auftreten oder diese binden.

30. Abtretung

30.1 Keine Partei darf Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer Wink an verbundene Unternehmen.

30.2 Dieses Abkommen kommt den Parteien und ihren Nachfolgern zugute, nicht Dritten.

31. Höhere Gewalt

Wink haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder Pandemien.

32. Haftungsbeschränkung

32.1 Keine Partei haftet für indirekte, zufällige, Folgeschäden oder Strafschäden, außer bei Verstößen gegen Vertraulichkeit oder geistiges Eigentum.

32.2 Haftung für Tod, Körperverletzung, Betrug oder gesetzlich nicht ausschließbare Haftung bleibt unberührt.

32.3 Die Haftungsbeschränkungen sind fair und angemessen.

33. Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, Wink und dessen Partner von Ansprüchen, Schäden und Kosten freizustellen, die aus Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, unsachgemäßer Nutzung, Steuerverstößen oder Rechtsverletzungen resultieren.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

34.1 Dieses Abkommen unterliegt ausschließlich dem Recht Singapurs. Das Gesetz über Rechte Dritter (Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001) findet keine Anwendung. Streitigkeiten sollen zunächst gütlich beigelegt werden.

34.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich Singapur.

35. Ausfertigungen

Dieses Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein Original bilden. Elektronische oder gescannte Unterschriften von Wink sind rechtsgültig.

36. Gesamtes Abkommen

36.1 Dieses Abkommen einschließlich aller Anhänge stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.

36.2 Ungültige Bestimmungen werden durch gültige mit ähnlicher Wirkung ersetzt, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

37. Wirksamkeit

Das Abkommen tritt mit schriftlicher Annahme durch Wink in Kraft. Durch Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm als Unterkunftsanbieter akzeptieren Sie die Bedingungen, einschließlich Änderungen.

Der Unterkunftsanbieter bestätigt, das Abkommen gelesen und akzeptiert zu haben. Die elektronische Annahme ist rechtsverbindlich.

38. Mitteilungen

Alle Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache schriftlich per persönlicher Zustellung, eingeschriebenem Brief oder internationalem Kurier an die registrierte Adresse oder per E-Mail an die Kontaktperson.

Mitteilungen gelten als empfangen bei (i) persönlicher Zustellung mit Empfangsbestätigung, (ii) Zustellung per Einschreiben mit Zustellnachweis, (iii) Zustellung per Kurier mit dokumentiertem Lieferdatum oder (iv) E-Mail mit Empfangsbestätigung.